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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - L 9 KR 22/08   

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https://dejure.org/2008,15058
LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - L 9 KR 22/08 (https://dejure.org/2008,15058)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.09.2008 - L 9 KR 22/08 (https://dejure.org/2008,15058)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. September 2008 - L 9 KR 22/08 (https://dejure.org/2008,15058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten für einen sechswöchigen Aufenthalt des Klägers und einer Begleitperson am Toten Meer in Israel durch eine Krankenkasse; Kostenübernahme für eine stationäre Rehabilitationsleistung am Toten Meer in Israel; Fehlende ausreichende vertragsärztliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kostenerstattung für selbstbeschaffte Kosten einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme, Notwendigkeit einer vorherigen ärztlichen Verordnung und vorherigen Bescheidung durch die Krankenkasse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - L 9 KR 22/08
    Denn § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V, § 15 Abs. 1 SGB IX, die als kodifizierte sozialrechtliche Herstellungsansprüche einen Rückgriff auf diesen ungeschriebenen richterrechtlichen Anspruch im Übrigen ausschließen, lassen einen Kostenerstattungsanspruch auch in solchen Fällen nicht zu (BSG, 1. Senat, Urteil vom 2. November 2007 - B 1 KR 14/07 R -, zitiert nach juris m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - L 9 KR 150/03

    Krankenversicherung - Anforderungen an vertragsärztliche Verordnung - stationäre

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - L 9 KR 22/08
    Daraus folgt, dass dem Versicherten ohne vertragsärztliche Verordnung (noch) kein Anspruch auf die begehrte Rehabilitationsmaßnahme zusteht (vgl. hierzu und zum Folgenden: Urteil des Senats vom 19. Dezember 2007- L 9 KR 150/03 -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - L 9 KR 1022/05

    Transsexualismus; Kostenerstattung; Krankenkassenwechsel

    24 a. Dass der Kläger bei der Beklagten die Durchführung einer Mastektomie beantragte und dieser Antrag durch die streitgegenständlichen Bescheide der Beklagten vom 15. Oktober 2002 und 28. Mai 2003 abgelehnt wurde, genügt für einen Anspruch aus § 13 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative SGB V nicht, da die stationäre Durchführung einer Behandlungsmaßnahme gegenüber der ambulanten Durchführung ein rechtliches Aliud darstellt (vgl. Entscheidung des Senats vom 25. September 2008, Az.: L 9 KR 22/08, veröffentlicht in Juris).
  • SG Aachen, 17.02.2009 - S 13 KR 117/08

    Krankenversicherung

    Die Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung sind grundsätzlich nur zu ersetzen, wenn die Krankenkasse die Leistungsgewährung vorher abgelehnt hatte; ein Kausalzusammenhang und damit eine Kostenerstattung scheiden aus, wenn der Versicherte sich die streitige Behandlung außerhalb des vorgeschriebenen Beschaffungsweges selbst besorgt, ohne sich vorher mit seiner Krankenkasse ins Benehmen zu setzen und deren Entscheidung abzuwarten (BSG, Beschluss vom 15.04.1997 - 1 BK 31/96 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 15; Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R; Urteil vom 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R; Urteil vom 22.03.2005 - B 1 KR 3/04 R; Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R; Urteil vom 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R; Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R; LSG NRW, Urteil vom 12.06.2008 - L 16 KR 46/08; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2008 - L 9 KR 22/08).
  • SG Hannover, 20.05.2010 - S 10 KR 825/08
    Eine medizinische Rehabilitation dürfen die Krankenkassen nur auf Grundlage einer vertragsärztlichen Verordnung erbringen, vgl. §§ 6, 12 Abs. 1 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundessauschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie - RehaRL - sowie Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Dezember 2007, L 9 KR 150/03 und Beschluss vom 25. September 2008, L 9 KR 22/08).
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